Die Beraubung des Kong bedeutet, daß ein Spieler den vierten Stein zum Kong eines anderen Spielers zum eigenen Mah Jongg ruft. |
Die Beraubung des Kong ist eine sehr seltene, und vielleicht gerade darum so reizvolle Spielsituation. Ein Kong weist ja einige Besonderheiten auf: Man bekommt einen Ersatzstein - zieht gewissermaßen ein zweites Mal -, und man kann einen Pung auch dann noch zum Kong erweitern, wenn er bereits aufgelegt wurde. Diese Vorteile werden durch die Möglichkeit der Beraubung des Kongs ein wenig kompensiert:
Wenn ein Spieler einen Kong herauslegt (auch, indem er einen Pung zum Kong ergänzt), kann der vierte Stein von jedem anderen Spieler zum Mah Jongg gerufen werden. Es kann also ein Stein gerufen werden, der nicht abgeworfen wurde, sondern aus der Hand heraus ausgelegt werden soll! Diese außergewöhnliche Spielsituation bringt dem Spieler, der zum Mah Jongg ruft, dann auch 10 Prämienpunkte und eine Verdopplung ein.
Die Regel, daß man durch das Herauslegen eines Kongs einem anderen Spieler zum Mah Jongg verhelfen kann, hat eine interessante Konsequenz: Wenn ein Spieler ein Störspiel aufgebaut hat, könnte das nämlich unter Umständen zu einer Verletzung des Störspielgebotes durch das Legen eines Kongs führen. Man muß sich also vorher einigen, wie in diesem Fall zu verfahren ist. Nach unserer Auffassung verletzt das Herauslegen eines Kongs das Störspielgebot nicht.
Man sollte sich jedoch, auch wenn die schärfere Regel gilt, nicht gar zu sehr einschüchtern lassen. Die Beraubung des Kongs ist sehr selten. In 100 kompletten Mah-Jongg-Runden trat dieser Fall nur zwei- oder dreimal auf, und eine Verletzung des Störspiels kam dabei nur einmal vor.