Kein Verfall von Stufenrestlaufzeiten!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Personalrat möchte Sie über ein neues und für die Beschäftigten des Freistaats Sachsen wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) informieren. Das BAG hat mit Urteil 6 AZR 524/11 am 21.02.2013 entschieden (veröffentlicht Anfang Mai), dass Stufenrestlaufzeiten bei der Weiterbeschäftigung bzw. Wiedereinstellung von bereits zuvor befristet beschäftigten Mitarbeitern nicht verfallen. Damit hat sich die bisherige Verfahrensweise des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen als nicht gesetzeskonform erwiesen. Weitere Informationen können Sie der beiliegenden PR-Info 3/2013 entnehmen.

Des Weiteren informieren wir Sie über die Urlaubsregelung gemäß Tarifeinigung vom März 2013.

Für Fragen steht Ihnen der Personalrat gern zur Verfügung.

Dr. Thomas Raschke

Vorsitzender des Personalrats