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Störspiel

Wenn ein Spieler schon drei Figuren eines teueren Mah Jonggs liegen hat, darf kein anderer Spieler dazu passende Steine abwerfen.

Bei der Abrechnung eines Mah Jonggs bekommt der Gewinner seinen Spielwert von den Mitspielern ausgezahlt. Wenn nun ein Spieler die ersten Figuren für ein recht hochwertiges Mah Jongg vor sich liegen hat, steigt die Chance, daß er mit einem passenden abgeworfenen Stein sein Ziel erreicht. Stellen wir uns vor, daß Westwind bereits drei Pungs der Kreise gesammelt hat. Wenn sich nun Südwind auf dem Weg zu einem vielleicht recht billigen Mah Jongg sorglos von seinen Kreisen trennt, ärgert das natürlich Ost- und Nordwind, denn die beiden müssen ja mit bezahlen, wenn Westwind sein Kreis-Mah-Jongg vollendet. Aus dieser Überlegung heraus entstand die Idee des Störspielgebotes.

Das Störspielgebot tritt in Kraft, wenn ein Spieler

herausgelegt hat. Es besagt, daß keine Steine mehr geworfen werden dürfen, die dem Spieler, der das Gebot verursachte, zum Mah Jongg verhelfen könnten. Das kann sich - bei den ersten beiden Punkten - also auf die Farbsteine der betroffenen Farbe und alle Trümpfe erstrecken. Es können - beim dritten Punkt - aber auch nur die Trumpfsteine betroffen sein. Liegen drei Figuren einer Spezialhand vor, können die Verhältnisse noch komplizierter sein.

Beispiel: Südwind hat Pungs der Bambus 2, Schrift 4 und Schrift 5 vor sich liegen. Ist das ein Störspiel?

Ja, weil die drei Figuren zu einer Himmelsleiter führen können. Das Störspiel erstreckt sich also auf alle Farbsteine der Werte 1, 3 und 6.

Glücklicherweise gibt es Ausnahmen, in denen man die betroffenen Steine abwerfen kann und trotzdem das Störspielgebotes nicht verletzt wird. Das ist der Fall, wenn ein Spieler

Es gibt auch Regelwerke, die auf den Passus der Spezialhände verzichten. Das erscheint etwas unlogisch, weil die Spezialhände durch ihre hohe Bewertung ja viel gefährlicher sind. Deswegen wird hier die obige Variante vorgestellt.

Spieler, die das Störspielgebot verletzen, zahlen für alle an alle, wenn der abgeworfene Stein von dem Spieler, der das Störspielgebot begründete, zum Mah Jongg gerufen wird.

Nach unserer Auffassung muß das Mah Jongg dabei auch von der Sorte sein, gegen die sich das Störspiel richtete.
Beispiel: Nehmen wir an, ein Farbspiel droht, weil Südwind schon einen Trumpfkong und zwei Bambuspungs offen liegen hat. Folglich fällt die Farbe Bambus unter das Störspielgebot. Nun wirft Nordwind doch einen Bambusstein ab, und Südwind ruft ihn zum Mah Jongg. Doch es entsteht kein Farbspiel in Bambus, sondern ein gemischtes Mah Jongg, weil das Schlußpaar von einer anderen Farbe stammt. In diesem Fall zahlt Nordwind nicht für alle an alle.
Die Formulierung "für alle an alle" bedeutet, daß alle negativen Zahlen der Abrechnung in der Spalte des betroffenen Spielers auftauchen.

Wie ernst ist es denn nun zu nehmen, dieses Gebot? Freilich, wer sehr aussichtsreiche Figuren in seiner Hand stehen hat und abschätzen kann, ob Gegner wirklich schon kurz vor dem Ziel steht, wird lieber das Risiko eingehen, als sein eigenes aussichtsreiches Mah Jongg zu zerstören. Oft läßt sich auch mit großer Wahrscheinlichkeit sagen, ob ein Stein überhaupt noch verwendet werden kann. Wenn beispielsweise schon drei grüne Drachen in der Mitte liegen, ist es ungefährlich, den vierten auch noch abzuwerfen. (Die 13 Wunder lassen ja keine Rufe zu.) Formal bricht man damit trotzdem das Störspielgebot.

In der Praxis bringt das Störspielgebot einen zusätzlichen Reiz ins Spiel, und das gelegentliche Kribbeln beim Abwerfen eines überflüssigen Steines möchte man bald nicht mehr missen. Wer die Taktik seiner Partner einschätzen kann und aus ihrem Abwurfverhalten Schlüsse zieht, genießt an dieser Stelle klare Vorteile.

Mitunter kommt es auch vor, daß mehrere Spieler ein Störspiel begründen. Dann passiert es leicht, daß alle Farben und Trümpfe dem Gebot unterliegen und manche Spieler wieder jeden Stein werfen dürfen. Aber auch, wenn der Formalismus der Regeln es nicht vorschreibt, kommt es dem eigenen Punktestand zugute, wenn man beim Abwerfen überlegt, wie gefährlich der jeweilige Stein sein könnte. Lieber verzichtet man auf ein billiges Mah Jongg und hofft auf ein Remis, als daß man einen Anwärter auf eine teuere Spezialhand noch mit passenden Steinen füttert. So streng die Regeln des Störspielgebotes sind - für das eigene Verhalten im Spiel können sie nur eine Richtschnur sein.

Wenn ein Spieler recht schnell hintereinander drei Figuren einer Farbe herauslegt, so ist die Wahrscheinlichkeit, daß seine restlichen Steine auch noch passen, recht gering. Wenn also sowieso irgendwann das Risiko eingegangen werden muß, so sollte man am besten gleich damit beginnen und das Störspielgebot brechen. In der Endphase des Spieles ist die Chance, den "passenden" Stein zu werfen, weitaus größer.

Es kann sinnvoll sein, einen verdeckten Pung aus der Hand herauszulegen, obwohl man dadurch die Möglichkeit, den vierten Stein zum Kong zu rufen, verliert. Die Steine des Pung befinden sich nämlich dann nicht mehr in der Hand, können demzufolge auch nicht abgeworfen werden, und man hat nur noch Steine, die unter das Störspielgebot fallen. Der dritte Punkt der Ausnahmen trifft nun zu, und man kann seine überflüssigen Steine ruhig entsorgen - sollte dabei aber nie den Grund für die Einführung des Störspielgebotes außer Acht lassen, denn Spezialhände sind immer unangenehm, wenn sie ein anderer macht.


Ralph Sontag
Sontag@MahJongg.IN-Chemnitz.De