Quelle: https://www.karl-kraemer.de/esProductAttachment/Download?pAttachmentInfo=137936_5816
Annahmen:
5.3 Vereinfachte Böengeschwindigkeitsdrücke für Bauwerke bis 25 m Höhe
Bei Bauwerken bis 25 m Höhe darf der Böengeschwindigkeitsdruck vereinfachend nach Tafel 3.27 kon- stant über die gesamte Bauwerkshöhe angesetzt werden. Der Böengeschwindigkeitsdruck ergibt sich für die Bauwerkshöhe, eine Abstufung über die Bauwerkshöhe wie in der alten Windlastnorm (DIN 1055-4, Ausg. 1986) ist nicht mehr vorgesehen. Für höhere Bauwerke sowie für Bauwerke auf den Inseln der Nordsee mit mehr als 10 m Höhe ist der Böengeschwindigkeitsdruck nach Abschnitt 5.4 zu berechnen.
Hier Geschwindigkeitsdruck qp = 0,9 kN/m².
Anblasfläche 0° zum Wind: