250331

Statikberechnung Turm-im-Adelsbergturm

Windlast

Quelle: https://www.karl-kraemer.de/esProductAttachment/Download?pAttachmentInfo=137936_5816

Annahmen:

  1. Maximalhöhe 25 m — sonst gelten andere Berechnungen
  2. Schwingungsfähiges Bauwerk (Stahlbau) Dämpfungsdekrement δmin = 0,05
  3. Windzone 2 in ganz Sachsen
  4. Geländekategorie II Zwar zählt Wald zur Windzone III (weniger Wind) aber der kann abgeholzt sein, und der Turm ist auf der Bergspitze

5.3 Vereinfachte Böengeschwindigkeitsdrücke für Bauwerke bis 25 m Höhe

Bei Bauwerken bis 25 m Höhe darf der Böengeschwindigkeitsdruck vereinfachend nach Tafel 3.27 kon- stant über die gesamte Bauwerkshöhe angesetzt werden. Der Böengeschwindigkeitsdruck ergibt sich für die Bauwerkshöhe, eine Abstufung über die Bauwerkshöhe wie in der alten Windlastnorm (DIN 1055-4, Ausg. 1986) ist nicht mehr vorgesehen. Für höhere Bauwerke sowie für Bauwerke auf den Inseln der Nordsee mit mehr als 10 m Höhe ist der Böengeschwindigkeitsdruck nach Abschnitt 5.4 zu berechnen.

Hier Geschwindigkeitsdruck qp = 0,9 kN/m².

Anblasfläche 0° zum Wind: