Satzung der Vertretung Akademischer Mittelbau der TU Chemnitz (VAMC)
Dieses Dokument im PDF-Format herunterladen.
§ 1 Definition
Die Vertretung Akademischer Mittelbau der TU Chemnitz versteht sich als unabhängige und
überparteiliche Interessenvertretung der an der Technischen Universität Chemnitz in Lehre
und Forschung tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiter, Akademischen Assistenten, Lehrkräfte
für besondere Aufgaben und wissenschaftlichen Hilfskräften (einschließlich
wissenschaftlicher Assistenten, Oberassistenten und Oberingenieuren) gemäß § 50
SächsHSG.
§ 2 Aufgaben und Ziele
Vordringliche Aufgabe der Vertretung Akademischer Mittelbau der TU Chemnitz ist die
Stärkung des Akademischen Mittelbaus, die Wahrung und Durchsetzung seiner Interessen
sowie eine hochschul- und wissenschaftspolitische Meinungsbildung im Bereich des
Hochschulwesens und deren Durchsetzung in den Hochschulgremien und gegebenenfalls
gegenüber der Universitätsleitung und dem Wissenschaftsministerium bzw. der
Staatsregierung.
Insbesondere nimmt sie folgende Aufgaben wahr:
-
Diskussion und Stellungnahmen zu hochschulrelevanten Themen, Gesetzen,
Verordnungen und Vorschriften gegenüber der Universitätsleitung und dem
Wissenschaftsministerium
-
Informationsaustausch zu Problemen des Mittelbaus an den einzelnen Fakultäten
-
Suche nach Lösungsmöglichkeiten spezieller dienstlicher oder Gruppenprobleme des
Mittelbaus mit der Universitätsleitung und gegebenenfalls mit dem
Wissenschaftsministerium (z.B. Auseinandersetzung mit Arbeitsverhältnissen und
Befristungsregelungen)
Kontakte zu und Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen an
Sächsischen Hochschulen sowie der Landesvertretung Akademischer Mittelbau
Sachsen (LAMS)
-
Ansprechpartner
-
Kandidatenfindung bei der Wahl von Hochschulgremien (z.B. Senat)
§ 3 Organe
Die Organe der Vertretung Akademischer Mittelbau der TU Chemnitz sind:
- die Mitgliederversammlung als Beschlussorgan
- der Vorstand als ausführendes Organ.
§ 4 Mitgliederversammlung
-
Bei Mitgliederversammlungen sind alle dem akademischen Mittelbau zugeordnete
Beschäftigte (siehe § 1) teilnahme- und stimmberechtigt.
-
Die Mitgliederversammlung findet im Abstand von einem Jahr statt. Auf Verlangen
von mindestens 50 Mitgliedern muss innerhalb von acht Wochen eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Die Einladung zu einer
Mitgliederversammlung hat in der Regel vier Wochen, mindestens aber zwei Wochen
vorher durch den Vorstand schriftlich und durch Angabe der Tagesordnung zu
erfolgen.
-
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen
wurde. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit, Satzungsänderungen mit einer
Mehrheit von Zweidrittel der anwesenden Mitglieder gefasst.
-
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand.
-
Die Mitgliederversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes
entgegen und beschließt dessen Entlastung.
-
Satzungsänderungen sowie Anträge auf vorzeitige Neuwahl können nur behandelt
werden, wenn sie bereits in der schriftlichen Einladung als Tagungsordnungspunkte
aufgeführt sind.
-
Die Mitgliederversammlung entsendet in der Regel die Delegierten zur
Delegiertenversammlung der Landesvertretung Akademischer Mittelbau Sachsen
(LAMS). In Ausnahmefällen können die Delegierten durch Beschluss des Vorstandes
entsandt werden.
§ 5 Vorstand
-
Der Vorstand vertritt die Vertretung Akademischer Mittelbau der TU Chemnitz nach
außen. Ihm obliegt die Führung der laufenden Geschäfte. Der Vorstand ist an die
Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
-
Der Vorstand besteht aus bis zu 25 Mitgliedern aller Fakultäten und zentralen
Einrichtungen, wobei mindestens jede Fakultät und zentrale Einrichtung vertreten
sein sollte. Nicht im Vorstand vertretene Fakultäten und zentrale Einrichtungen
können zu jeder Sitzung Beauftragte mit beratender Stimme entsenden.
-
Der Vorstand kann seine Arbeit in einer Geschäftsordnung regeln. Er wählt aus
seiner Mitte einen Sprecher und zwei Stellvertreter. Sie bilden den
geschäftsführenden Vorstand.
-
Dem Vorstand können auch assoziierte Mitglieder angehören, die längstens bis zur
Mitgliederversammlung vom Vorstand zu bestätigen sind.
-
Die Vorstandmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt.
Sie bleiben bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Nachwahl und Wiederwahl
ist zulässig. Vorstandmitglieder können durch konstruktives Misstrauen von der
Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder
abgewählt werden.
§ 6 Auflösung
Die Auflösung der Vertretung Akademischer Mittelbau der TU Chemnitz bedarf einer
Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung.
§ 7 Inkrafttreten
Die Satzung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 20.7.2009 in Kraft.